|
|

Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten einer Kooperation:
Beratungsvereinbarung
Sodexho übermittelt sein Know-how an den Vertragspartner und erhält für diese Leistung ein Beratungshonorar.
Zentraleinkaufsvereinbarung
Sodexho kauft in eigenem Namen ein, führt hierfür die Buchhaltung und verrechnet dem Vertragspartner die Kosten ohne Aufschlag weiter. Der Vertragspartner profitiert von der Sodexho-Administration und den Sodexho-Einkaufskonditionen.
Menüliefervereinbarung
Sie haben keine eigene Küche? Sodexho beliefert Kindergärten, Schulen und "Kleinbetriebe" mit täglich frisch zubereiteten Speisen.
Betriebsführungs-/Managementvereinbarung
Sodexho setzt einen eigenen Betriebs-/Küchenleiter ein. Das bestehende Personal bleibt auf der Lohnliste des Vertragspartners.
Bewirtschaftungsvereinbarung
Sodexho setzt einen eigenen Betriebs-/Küchenleiter ein und bewirtschaftet den Betrieb auf eigene Verantwortung und Risiko. Das bestehende Personal kann auf der Lohnliste des Vertragspartners bleiben oder zu Sodexho wechseln.
Gemeinsame Gesellschaft
Sodexho gründet mit dem Vertragspartner eine gemeinsame Servicegesellschaft. Die Servicegesellschaft kann auch eine gemeinnützige GmbH sein. Das bestehende Personal des Vertragspartners wird in die neue Servicegesellschaft übernommen. Die Gesellschaft profitiert durch den Management- und Know-how Transfer von Sodexho.
Sollten Sie sich für eine der oben kurz beschriebenen Kooperationsmöglichkeiten interessieren, stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 01 / 32 86 057 oder E-Mail: info@sodexho.at zur Verfügung.
|